Wir gratulieren Herrn RA Maximilian Hofmann zur erfolgreichen Absolvierung des Fachanwaltslehrganges und Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen!
Mit Urkunde vom 11.01.2022 verlieh die Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herrn Maximilian Hofmann die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Voraussetzung für die Verleihung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Fachanwalt für Familienrecht" ist der Nachweis von besonderen theoretischen und praktischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Familienrechtes. Solche Kenntnisse liegen nur vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Hierfür sind auch regelmäßig Fortbildungen verpflichtend.