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Wann macht eine Mediation Sinn?

Statt ein Gerichtsverfahren eine Mediation?

 

Eine Mediation stellt eine Lösung eines Streites zwischen zwei Parteien nach einem mehrstufigen Konzept dar. Hierbei liegt der Fokus auf eine einvernehmliche Lösungsfindung. Gerade in familien- und erbrechtlichen Bereich kann ein Mediationsverfahren Sinn ergeben, da die Parteien weiterhin privat im Kontakt stehen und meistens auch noch auf eine Zusammenarbeit angewiesen sind.

 

Im Gegensatz hierzu wird in einem Gerichtsverfahren eine rechtliche Entscheidung durch einen Richter bezüglich einer Streitfrage gefunden (z.B. Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden usw.).

 

Aber auch wenn aus familiären Gründen ein Gerichtsverfahren nicht angestrebt wird, ist eine Mediation nicht unbedingt das richtige Verfahren. Gerade wenn die Lösung für alle Beteiligten bereits im Groben feststeht und es nur um die rechtliche Umsetzung geht, hilft meist eine anwaltliche Vertretung weiter. Gerade im Familien- und Erbrecht steht der grobe Weg bereits fest und es geht um die rechtliche Ausgestaltung (z.B. die Eheleute haben sich bereits getrennt und nur die Trennungsfolgen von Umgang, Sorgerecht, Unterhalt sowie Vermögensauseinandersetzung sind zu Regeln; im Erbrecht besteht eine Enterbung und es sind Pflichtteilsergänzungsansprüche gegeben). Eine anwaltliche Vertretung in den Vertragsverhandlungen hilft den Parteien gerade bei emotionalen Themen den nötigen Abstand in der außergerichtlichen Verhandlungssituation zu wahren.

 

Wir bieten Ihnen die gesamte Bandbreite der Beratung in Streitfragen! Von Mediation über außergerichtliche Streitbeilegung bis Prozessvertretung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Gerne könne Sie uns bei Fragen zur Mediation kontaktieren.