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Umgangskosten als echter Abzugsposten? Pläne der Regierung stecken fest - was würde sich ändern?

Im Jahr 2024 plante die Regierung eine Reform des Unterhaltsrechts. Nach dem Aus der Ampel-Koalition blieb alles beim Alten:

Umgangskosten sind grundsätzlich durch die Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes beim Zahlbetrag abgegolten, es sei denn ein erweitertes Residenzmodell (ab circa 40% Betreuungsanteil des zahlungspflichtigen Elternteiles) liegt vor oder die Fahrtkosten übersteigen die hälfte des staatlichen Kindergeldes deutlich.

Die Zahlungspflicht fällt jedoch fast nie unter den jeweiligen Mindestunterhalt.

Bei Fragen können Sie gerne einen Termin bei uns vereinbaren.