Im Jahr 2024 plante die Regierung eine Reform des Unterhaltsrechts. Nach dem Aus der Ampel-Koalition blieb alles beim Alten:
Umgangskosten sind grundsätzlich durch die Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes beim Zahlbetrag abgegolten, es sei denn ein erweitertes Residenzmodell (ab circa 40% Betreuungsanteil des zahlungspflichtigen Elternteiles) liegt vor oder die Fahrtkosten übersteigen die hälfte des staatlichen Kindergeldes deutlich.
Die Zahlungspflicht fällt jedoch fast nie unter den jeweiligen Mindestunterhalt.
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